D&B Dauti Hausmeisterservice

Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer. Übernehmen kann sie jemand anderes.

Bodenseeufer an einem nasskalten, grauen Tag: kahle Bäume am Steg, ruhiges graues Wasser, nasses Pflaster im Vordergrund
Nasskalt am See: Nicht der Schnee ist hier das Problem, sondern die Nacht davor.
Kapitel 08

Winterdienst ist die einzige Hausmeisterarbeit, bei der es nicht um Optik geht, sondern um Haftung. Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer — Gemeinden geben sie per Satzung an die Anlieger weiter, und Vermieter können sie vertraglich an Mieter weitergeben. Übertragen kann man die Ausführung, die Verantwortung für die Kontrolle bleibt. Genau deshalb machen wir Winterdienst nur als Saisonvereinbarung und nicht auf Zuruf.

Worum es rechtlich geht

Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand auf dem angrenzenden Gehweg zu Schaden kommt. Wann und wie geräumt werden muss, regeln die Gemeinden in ihren Straßenreinigungs- und Sicherungssatzungen — üblicherweise werktags ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen später beginnend. Bei anhaltendem Schneefall reicht einmal Räumen nicht: Dann muss wiederholt geräumt werden.

Praktisch heißt das: Wer selbst nicht zuverlässig vor Ort sein kann — weil er arbeitet, weil er verreist ist, weil er gar nicht in Lindau wohnt —, braucht jemanden, der es verlässlich tut. Ein Nachbar, der es «meistens» macht, ist im Schadensfall keine Lösung. Deshalb steht bei uns am Anfang eine Vereinbarung mit klaren Flächen und klaren Zeiten, nicht ein Anruf am Morgen, wenn es schon liegt.

Was wir räumen — und womit

Geräumt werden die Flächen, die vereinbart sind: Gehweg entlang des Grundstücks, Hauszugang, Treppen und Kellerabgänge, Zufahrt, Stellplätze, der Weg zum Müllplatz. Gerade die kleinen Flächen sind die kritischen — die drei Stufen vor der Haustür und der schmale Weg zur Tonne sind häufiger Unfallort als die große Einfahrt.

Beim Streugut arbeiten wir bevorzugt mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder untersagen es ganz, weil es Bäume, Böden und Gewässer belastet — und am Bodensee ist das keine akademische Frage. Salz setzen wir dort ein, wo es zulässig und sachlich nötig ist, etwa bei Blitzeis an Gefällstrecken. Im Frühjahr nehmen wir den Splitt wieder auf und kehren die Flächen ab; das gehört zum Auftrag dazu.

Wie eine Saison abläuft

Vor dem Winter gehen wir die Flächen gemeinsam ab und halten fest, was geräumt wird, in welcher Reihenfolge und bis wann es frei sein muss. Wir klären, wo Streugut gelagert wird und wer den Vorrat nachfüllt. Danach läuft es ohne weiteren Anruf: Wenn es schneit, sind wir da, und bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Für Verwaltungen dokumentieren wir die Einsätze auf Wunsch, damit im Fall der Fälle nachvollziehbar ist, wann geräumt wurde.

Vor Ort in Lindau

Bodensee-Winter: selten, aber dann ernst

Direkt am See fällt weniger Schnee als im Hinterland — dafür sind Nächte mit gefrierender Nässe und überfrierendem Nebel hier häufig, und genau die sind gefährlich, weil die Fläche morgens trocken aussieht und es nicht ist. Ein paar Kilometer landeinwärts, in Weißensberg, Sigmarszell, Scheidegg oder Lindenberg, sieht der Winter wieder ganz anders aus: dort liegt der Schnee, und zwar richtig. Wir planen den Winterdienst deshalb je nach Lage unterschiedlich — am Ufer gegen Glätte, im Hinterland gegen Schneemengen.

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So läuft das ab

Vom Anruf biszur Übergabe.

Vier Schritte, die bei winterdienst immer gleich sind — damit du weißt, worauf du dich einlässt, bevor du anrufst.

  1. 01

    Flächen festlegen

    Vor dem Winter: Was wird geräumt, in welcher Reihenfolge, bis wann muss es frei sein.

  2. 02

    Saisonvereinbarung

    Verbindlich über den Winter — ein Winterdienst auf Zuruf ist keiner.

  3. 03

    Einsatz nach Schneefall

    Räumen und streuen, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag.

  4. 04

    Frühjahr

    Splitt aufnehmen, Flächen abkehren, Streugutbehälter leeren.

Häufige Fragen

Fragen zuWinterdienst.

Alle Fragen und Antworten

Das regelt die jeweilige Gemeindesatzung — meistens werktags vom frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags später beginnend. Wir richten die Einsatzzeiten nach der Satzung deiner Gemeinde und nach der Nutzung des Objekts.

Die Ausführung ja, die Verantwortung bleibt grundsätzlich beim Eigentümer — er muss sich vergewissern, dass der Beauftragte zuverlässig arbeitet. Genau deshalb machen wir es verbindlich über die Saison, mit festen Flächen und auf Wunsch dokumentierten Einsätzen.

Nur, wo es zulässig und wirklich nötig ist, etwa bei Blitzeis auf Gefällstrecken. Standard ist bei uns Splitt. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen aus gutem Grund — es schadet Bäumen, Böden und dem Wasser.

Anfrage

Winterdienst in Lindauanfragen.

Drei kurze Schritte: Leistung, Umfang, Kontakt. Winterdienst ist dabei schon vorausgewählt — wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Lieber direkt sprechen?

0152 24138508

Montag bis Samstag rund um die Uhr. In der Region wird angerufen — das ist völlig in Ordnung.

Unverbindliche Anfrage

Dauert keine zwei Minuten.

Welche Leistung brauchst du?

Mehrfachauswahl möglich — mehrere Arbeiten in einem Termin sind der Normalfall.

Umfang und Wunschtermin

Grob genügt. Genau wird es beim Blick vor Ort — und der ist unverbindlich.

Fotos sind willkommen. Ein Bild vom vollen Keller, von der grünen Fassade oder von der Hecke sagt mehr als drei Absätze. Schick es uns nach dem Absenden einfach per WhatsApp oder an dauti-de@hotmail.com.

Wie erreichen wir dich?

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Telefon oder E-Mail genügt — eins von beiden.

Am liebsten erreichbar per

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Pflicht sind nur Name und ein Rückweg.

Lieber direkt sprechen? 0152 24138508 — Montag bis Samstag rund um die Uhr.